Berufsbezeichnungen im Bereich Psychotherapie sind für viele Menschen schwer zu unterscheiden. Was bedeutet „Heilpraktikerin für Psychotherapie“? Ist das dasselbe wie eine Psychologische Psychotherapeutin? Und was sagt die Erlaubnis über Ausbildung, Methoden oder Kostenübernahme aus? Transparenz ist hier besonders wichtig.
Was bedeutet Heilpraktikerin für Psychotherapie?
„Heilpraktikerin für Psychotherapie“ ist eine verbreitete umgangssprachliche Bezeichnung. Rechtlich präziser ist: Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Gemeint ist eine behördlich erteilte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, Heilkunde ausschließlich im Bereich der Psychotherapie auszuüben.
Das Heilpraktikergesetz verlangt eine Erlaubnis, wenn Heilkunde ohne ärztliche Approbation ausgeübt wird. Zur Heilkunde zählt gesetzlich eine berufliche Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Leiden. Bei der eingeschränkten Erlaubnis ist dieser Tätigkeitsbereich auf Psychotherapie begrenzt.
Was ist der Unterschied zur Approbation?
Die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis ist keine Approbation. Die geschützte Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ beziehungsweise „Psychotherapeut“ ist an die Voraussetzungen des Psychotherapeutengesetzes gebunden. Auch die Bezeichnung Ärztin oder Arzt setzt ein Medizinstudium und eine Approbation voraus.
Eine Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, darf daher nicht den Eindruck erwecken, approbierte Psychotherapeutin oder Ärztin zu sein. Die Unterscheidung betrifft Ausbildungsweg, berufsrechtlichen Rahmen und Zugangswege zur Versorgung.
Wie wird die Erlaubnis erteilt?
Über die Erlaubnis entscheidet die zuständige Behörde unter Einbezug des Gesundheitsamts. Die Überprüfung soll insbesondere ausschließen, dass von der Ausübung der Heilkunde eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der behandelten Personen ausgeht. Details des Verfahrens richten sich nach den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Wichtig: Die behördliche Erlaubnis ist nicht dasselbe wie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bestimmten Therapieverfahren. Qualifikationen, therapeutische Ausrichtung, Berufserfahrung und regelmäßige Weiterbildung sollten deshalb zusätzlich transparent dargestellt werden.
Meine fachliche Qualifikation
Meine Arbeit stützt sich nicht allein auf die Heilerlaubnis. Ich bin Diplom-Pädagogin (Univ.), Systemische Beraterin und Systemische (Familien-) Therapeutin (DGSF), Gestalttherapeutin (HwI) sowie ausgebildete Heldenreiseleiterin nach Paul Rebillot. Hinzu kommen langjährige berufliche Erfahrungen in Jugendhilfe, Beratung, therapeutischem Fachdienst und Gruppenleitung.
Ausführliche Angaben zu Aus- und Weiterbildungen sowie beruflichen Stationen findest du auf der Seite Berufliche Expertise. Meine therapeutischen Grundhaltungen erläutere ich unter Arbeitsweise.
Welche Leistungen biete ich an?
Im Rahmen meiner Erlaubnis und Qualifikation biete ich therapeutische Begleitung für Selbstzahler:innen an. Inhaltlich verbinde ich systemische Therapie, Gestalttherapie und eine traumasensible Haltung. Der konkrete Auftrag wird im Erstgespräch gemeinsam geklärt.
Nicht jedes Anliegen passt zu jedem Behandlungsrahmen. Vor Beginn schauen wir deshalb auf deine aktuelle Situation, bisherige Behandlungen, Wünsche und mögliche Grenzen meines Angebots.
Kosten und Krankenversicherung
Meine Leistungen werden grundsätzlich privat vereinbart und von den Klient:innen selbst bezahlt. Eine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist in der Regel nicht vorgesehen. Ob eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung Kosten übernimmt, hängt vom individuellen Tarif ab und sollte vorab direkt mit dem Versicherer geklärt werden.
Selbstzahlung kann einen direkten Zugang und eine freie Vereinbarung des Rahmens ermöglichen. Gleichzeitig sollst du vor Beginn wissen, welche Kosten entstehen. Die aktuellen Honorare findest du transparent unter Angebot.
Grenzen, Diagnostik und Weitervermittlung
Zu verantwortungsvoller therapeutischer Arbeit gehört, die eigenen fachlichen Grenzen zu kennen. Körperliche Ursachen psychischer Beschwerden müssen gegebenenfalls ärztlich abgeklärt werden. Medikamente dürfen nur entsprechend qualifizierte Ärzt:innen verordnen. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, schweren psychiatrischen Erkrankungen oder einem Bedarf an spezialisierter Behandlung ist ein anderer beziehungsweise zusätzlicher Versorgungsrahmen notwendig.
In solchen Situationen bespreche ich transparent, welche weiteren Fachpersonen oder Stellen einbezogen werden sollten. Eine Weitervermittlung ist kein Wegschicken, sondern kann der passende Schritt zu ausreichender Unterstützung sein.
Was du vor einer Begleitung fragen darfst
Du darfst nach Qualifikation, Methode, Erfahrung, Kosten, Vertraulichkeit und Grenzen fragen. Ein guter Erstkontakt dient beiden Seiten: Du kannst einen Eindruck gewinnen, und wir prüfen gemeinsam, ob Anliegen und Angebot zusammenpassen. Wenn du mein Angebot kennenlernen möchtest, freue ich mich über deine Kontaktaufnahme.